Urteil vom Amtsgericht Köln - 145 C 263/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2.) 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 83 % und die Kläger als Gesamtschuldner zu 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.


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