Urteil vom Amtsgericht Köln - 118 C 231/13

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 846,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.02.2013 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 229,55 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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