Urteil vom Amtsgericht Köln - 528 Ds 175/25

Tenor

Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Sachbeschädigung schuldig.

Es werden verurteilt:

- der Angeklagte G. zu einer Freiheitsstrafe von

elf (11) Monaten,

- die Angeklagte W. zu einer Freiheitsstrafe von

neun (9) Monaten.

Die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten tragen die Angeklagten selbst.

- §§ 123 Abs. 1, Abs. 2, 303 Abs. 1, 303 c, 25 Abs. 2, 52 StGB -


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