Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 3 C 108/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 411,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten ihrer Bevollmächtigten in Höhe von 70,20 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).


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