Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 36 Cs 377/24 (5 Js 1871/23)

Tenor

Die Angeklagte X. wird wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 70 € verurteilt.

Der Angeklagte F. wird wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 25 € verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

- §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 22, 23, 25 Abs. 2, 47 Abs. 2, 49 StGB -


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