Urteil vom Amtsgericht Lemgo - 19 C 481/12

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Lemgo vom 16.05.2013 wird aufrecht erhalten, soweit der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.252,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Insoweit darf die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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