Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 35 C 202/17

Tenor

1. Die Beklagte wird als Gesamtschuldnerin mit dem anderweitig verfolgten B L   verurteilt, an den Kläger 324,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2017 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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