Urteil vom Amtsgericht Neuss - 87/42 C 6702/99

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.699,00 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 14.07.1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen großen Bank oder Sparkasse erbracht werden


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