Urteil vom Amtsgericht Rheinbach - 10 C 117/13

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist für den Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden.


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