Urteil vom Amtsgericht Siegburg - 121 C 88/19

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) einen Betrag in Höhe von 1.300,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2019 zu zahlen. Die Beklagte wird zudem verurteilt, an die Klägerin zu 2) einen Betrag in Höhe von 1.300,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2019 zu zahlen. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 406,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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