Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 653/13

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 21.2.2013 – zugegangen am selben Tag – nicht aufgelöst worden ist.

  • 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die mit Schreiben vom 14.5.2013 erklärte hilfsweise ordentliche Kündigung – zugegangen am 16.5.2013 – nicht aufgelöst worden ist.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

  • 5. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 43.749,99 €.


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