Urteil vom Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 2299/16

Tenor

I.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.505,76 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2016 zu zahlen.

II.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2016 nach der Entgeltgruppe 3a der Kr-Anwendungstabelle zum TVöD/VKA in einer individuellen Endstufe von zur Zeit 2.711,2. € brutto zu vergüten.

III.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

V.Der Streitwert beträgt 14.073,38 €.

VI.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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