Urteil vom Arbeitsgericht Herne - 4 Ca 208/25

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 20.01.2025 nicht beendet worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Logistikmitarbeiter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  • 4. Der Streitwert wird auf 6.525,24 € festgesetzt.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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