Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 18 Ca 902/09

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Flugsicherheitskraft auf dem

Flughafen monatlich in Höhe von 160 Stunden tatsächlich zu beschäftigen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 11,30 EUR zzgl. 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 (Breaks 01.01.2009 bis 31.03.2009) zu bezahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80% und die Beklagte zu 20%.

5. Streitwert: 12.079,10 EUR


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