Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 9 Ca 5496/16

Tenor

  • 1. Das 1. Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln(9 Ca 5496/16) vom 23.09.2016 wird aufrechterhalten.

  • 2. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin137,80 Euro netto offene Arbeitsvergütung für Juni und Juli 2016 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin1.488,00 Euro brutto als Urlaubsabgeltung zu zahlen.

  • 4. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, welches sich auf Führung und Leistung im Arbeitsverhältnis erstreckt.

  • 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 73% und die Beklagte zu 1. zu 23% und die Beklagte zu 2. trägt keine Kosten des Rechtsstreits.

  • 7. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.662,76 Euro festgesetzt.

  • 8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 354/17
19. Januar 2018
4 Sa 354/17 19. Januar 2018

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