Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 8 Ca 7334/20

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die arbeitgeberseitige Kündigung vom 26.10.2020 nicht aufgelöst wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch über den 08.11.2020 hinaus fortbesteht.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.943,33 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2020 zu zahlen.

4. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 11.607,33 Euro.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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