Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 2 Ca 1765/15

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 30.06.2015 nicht mit sofortiger Wirkung beendet worden ist, sondern erst mit dem 31.12.2015 sein Ende finden wird.

2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

4.Streitwert: 9.750,00 Euro.


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