Urteil vom Arbeitsgericht Wuppertal - 1 Ca 180/23

Tenor

  • 1. a) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom 25.01.2023, zugegangen am 25.01.2023, nicht aufgelöst worden ist.
  • 1. b) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 25.01.2023, zugegangen am 25.01. 2023, nicht aufgelöst wird.
  • 2. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
  • 3. Die beklagte Partei wird verurteilt, die klägerische Partei zu den im Arbeitsvertrag vom 27.04.2021 geregelten Arbeitsbedingungen als Gebietsmanager in NRW bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.
  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

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