Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Münster - 7 K 2627/20 E

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids des Beklagten vom 27.07.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.08.2020 wird der Beklagte verpflichtet, für Herrn M. eine Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2019 durchzuführen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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