Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Ta 325/05

Tenor

1.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 02.06.2005 wird der Zurückweisungs-Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.05.2005 3 Ca 6543/04 aufgehoben.

2.

Das Verfahren wird zur Neuentscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag der Antragsteller/ Beschwerdeführer zugleich auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Arbeitsgericht Düsseldorf (Rechtspfleger) zurückverwiesen.

3.

Beschwerdewert: 520,84 €.

4.

Für den Antragsgegner wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.


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