Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 5 (3) Sa 13/06

Tenor

1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 24.11.2005

- 1 (3) Ca 1878/05 - teilweise abgeändert und wie folgt

neu formuliert:

a)Die Beklagte wird verurteilt, die Arbeitszeit der Klägerin auf 40 Stunden/Woche zu erhöhen.

b)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.000,-- € brutto abzüglich 1.600,-- € netto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.350,-- € seit dem 01.07.2005, aus 1.350,-- € seit dem 01.08.2005, aus 1.350,-- € seit dem 01.09.2005 und aus 1.350,-- € seit dem 01.10.2005 zu zahlen.

c)Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2)Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Beklagte zu 16/35 und die Klägerin zu 19/35. Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz tragen die Beklagte zu 8/15 und die Klägerin zu 7/15.

4)Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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