Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ta 124/19

Tenor

I.Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 27.02.2019 wird der Rechtswegbeschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.02.2019 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über den zulässigen Rechtsweg - einschließlich der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Arbeitsgericht Solingen zurückverwiesen.

II.Die für das Beschwerdeverfahren bislang entstandenen Gerichtskosten werden gemäß § 21 GKG niedergeschlagen.

III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 38.984,40 € festgesetzt.

IV.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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