Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 GLa 6/24

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts   Düsseldorf vom 16.05.2024 - 2 Ga 26/24 - abgeändert:

Der Verfügungsbeklagten wird es untersagt, die zum Sommersemester 2024 ausgeschriebenen zwei halben Stellen als Lehrkraft für besondere Aufgaben (w/m/d) zur Korrepetition in den Holzbläserklassen der Entgeltgruppe EG 13 TV-L bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit anderen Bewerbenden zu besetzen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


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