Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 137/03

Tenor

hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 02.06.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Dudenbostel

sowie die ehrenamtlichen Richter Michonek und Rüffer

f ü r Recht erkannt :

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.11.2002 - 1 Ca 3661/02 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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