Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 12 Sa 1440/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29.07.2008 - 3 Ca 409/08 - teilweise abgeändert:

Der auf den Aufhebungsvertrag bezogene Klageantrag wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch den Aufhebungsvertrag vom 03.03.2008 mit Ablauf des 03.02.2008 beendet worden ist.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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