Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 19 Sa 2114/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 15.10.2010 4 Ca 1037/10 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und der Tenor wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Bistum wird verurteilt an die Klägerin 928,20 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 26 % und das beklagte Bistum zu 74 %.

Die Revision wird zugelassen.


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