Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 TaBVGa 17/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Wahlvorstandes des Sozialwerkes St. H e.V. Ruhrgebiet wird der Beschluss desArbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15.05.2014 – 1 BVGa 8/14 – unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und dem Wahlvorstand Wohnverbund W Suchtkrankenhilfe untersagt, weitere Handlungen vorzunehmen die darauf gerichtet sind, das begonnene Verfahren zur Durchführung der Wahl eines Betriebsrats für den Wohnverbund W Suchtkrankenhilfe in der Region Ruhrgebiet des Sozialwerks St. H e.V. fortzuführen, insbesondere die Wahl am 19.05.2014 für die Wahl eines Betriebsrates durchzuführen.


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