Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 192/05

Tenor

1. Die außerordentliche sofortige Beschwerde der

Klägerin gegen den Verweisungsbeschluss des

Arbeitsgerichts Bonn vom 11.05.2005 – 4 Ca

1219/05 - wird als unzulässig verworfen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

3. Der Beschwerdewert wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt.


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