Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 51/07

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Dezember 2006 - 3 Ca 6142/06 – abgeändert:

Die Kündigungsschutzklage wird nachträglich zugelassen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

3. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf EUR 7.200,00 festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.