Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 901/09

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2009 – 6 Ca 6359/08 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2008 zu zahlen.

2. Die Kostenentscheidung – auch über die Kosten der Berufung – bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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