Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 877/13

Tenor

  • 1. Auf den Einspruch des Klägers wird das Versäumnisurteil vom 26. März 2014 teilweise aufgehoben:

Die Berufung der Beklagten wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die Zuerkennung des Zahlungsantrags durch das Arbeitsgericht richtet.

  • 2. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.

  • 3. Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

  • 4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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