Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 151/17

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.04.2017– 4 Ca 139/16 – abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig. Der Rechtstreit wird von Amts wegen an das zuständige Landgericht Bonn verwiesen.


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