Urteil vom Landgericht Aachen - 11 O 94/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.497,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 149,80 € seit dem 28.01.2008, aus einem Betrag von 259,64 € seit dem 08.08.2007, aus einem Betrag von 959,00 € seit dem 20.06.2007, aus einem Betrag von 1.231,46 € seit dem 05.07.2007, aus einem Betrag von 68,86 € seit dem 04.10.2007, aus einem Betrag von 410,00 € seit dem 27.02.2008, aus einem Betrag von 334,00 € seit dem 07.02.2008, aus einem Betrag von 274,02 € seit dem 10.05.2007, aus einem Betrag von 106,02 € seit dem 25.02.2007, aus einem Betrag von 278,59 € seit dem 12.04.2007, aus einem Betrag von 163,06 € seit dem 16.09.2007, aus einem Betrag von 278,00 € seit dem 27.01.2008, aus einem Betrag von 193,21 € seit dem 23.12.2007, aus einem Betrag von 816,64 € seit dem 17.12.2007, aus einem Betrag von 232,12 € seit dem 11.03.2007, aus einem Betrag von 1.419,00 € seit dem 25.12.2007und aus einem Betrag von 323,49 € seit dem 22.01.2008.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 11 %, die Beklagte hat 89 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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