Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 255/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich durch den Widerruf der Kläger zu dem Darlehensvertrag mit der Nr. ## vom 03.03.2009 über 100.000,00 € das Vertragsverhältnis der Parteien in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und die Kläger zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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