Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 430/17

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.062,56 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 29.1.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen Klägerin und das beklagte Land zu je ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der Gegenseite jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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