Urteil vom Landgericht Bielefeld - 1 O 71/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.744,92 € nebst Zinsen iHv. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.09.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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