Urteil vom Landgericht Bielefeld - 6 O 129/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die personenbezogenen Daten des Klägers, welche die Beklagte verarbeitet, zu erteilen, namentlich welche Daten durch welche Empfänger zu welchem Zeitpunkt bei der Beklagten durch die unbefugte Veröffentlichung im Internet im Jahr 2022 erlangt werden konnten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 SLa 658/24
17. Juni 2025
9 SLa 658/24 17. Juni 2025

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