Urteil vom Landgericht Bielefeld - 4 O 328/22

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 118,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2022 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.318,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2022 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 € zu zahlen, das ab dem 16.06.2022 mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin den weiteren materiellen Schaden aus dem Schadensereignis vom 07.09.2021 zu ersetzen, soweit er nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist oder übergeht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 14 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 86 %.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen