Beschluss vom Landgericht Bochum - 10 T 112/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Anträge des Schuldners auf Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Be-schwerdeverfahren und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwer-deverfahren werden zurückgewiesen.

Insoweit ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.


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