Urteil vom Landgericht Bochum - I - 9 S 32/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.01.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum - 66 C 199/08 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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