Urteil vom Landgericht Bonn - 17 O 67/16

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.092,61 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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