Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 155/17

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.10.2017, Az. 118 C 253/16, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger einen Betrag in Höhe von 377,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2017 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger  92 % und die Beklagte 8 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 91 % und die Beklagte 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen