Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 99/22

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Es wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung in Höhe von EUR 26.274.998,29 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Oktober 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung weiterer 4.906.629 FFP2/KN95 Schutzmasken zusteht.

3.       Es wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 12.643.541,76 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Januar 2021 zusteht.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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