Urteil vom Landgericht Bonn - 13 O 156/24

Tenor

Die Klage wird hinsichtlich des Klageantrags zu 4) als unzulässig und im Übrigen als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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