Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 O 210/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger als Gesamtschuldner 2.500,00 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der Beklagte zu 1) seit dem 07.03.2009 und die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner seit dem 01.06.2009 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 234,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 09.09.2011.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 97 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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