Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 130/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 02.02.2016 (91 C 36/13) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 20.039,14 € festgesetzt.


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