Urteil vom Landgericht Duisburg - 25 O 16/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.946,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.2.2006 sowie 911,80 EUR vorgerichtlicher Anwaltskosten zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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