Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 165/17

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 15.11.2017, Az. 50 C 3642/16, insgesamt abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.963,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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