Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 189/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.172,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.10.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 79 % und der Beklagte 21 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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