Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 S 5/14 57 C 9412/13Amtsgericht Düsseldorf

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.1.2014 - 57 C 9412/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Abänderung der angefochtenen Entscheidung die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz zu 2/3 der Klägerin und zu 1/3 der Beklagten auferlegt werden.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dieser leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.


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